Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-18, I-4 U 43/07

I-4 U 43/07Obergericht18.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 43/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-18

Aktenzeichen: I-4 U 43/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0918.I4U43.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Januar 2007 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Rechtsschutz erster Instanz zu gewähren, soweit er den Berater K... D... P... wegen dessen Tätigkeit als Vermittler von Kapitalanlagen bei der G... G... gerichtlich in An-spruch nimmt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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