I-24 U 7/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-20, I-24 U 7/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-20, I-24 U 7/07
I-24 U 7/07Obergericht20.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 7/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-20
Aktenzeichen: I-24 U 7/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0920.I24U7.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gem. § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Der Klä-ger erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
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Der Senat weist darauf hin, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kosten-rechtlich privilegiert ist.
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Der auf den 16.10.2007 geplante Verhandlungstermin entfällt.
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