Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-20, I-2 U 33/06

I-2 U 33/06Obergericht20.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 33/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-20

Aktenzeichen: I-2 U 33/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0920.I2U33.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. März 2006 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstrecken-den Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

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