Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-20, I-6 U 122/06

I-6 U 122/06Obergericht20.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 122/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-20

Aktenzeichen: I-6 U 122/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0920.I6U122.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. Mai 2006 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.

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