I-6 U 219/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-20, I-6 U 219/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-20, I-6 U 219/06
I-6 U 219/06Obergericht20.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 219/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-20
Aktenzeichen: I-6 U 219/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0920.I6U219.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Oktober 2006 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düssel-dorf wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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