Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-24, I-9 U 26/07

I-9 U 26/07Obergericht24.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 26/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-24

Aktenzeichen: I-9 U 26/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0924.I9U26.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das 30. Juni 2006 verkündete Ur-teil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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