I-9 U 29/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-24, I-9 U 29/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-24, I-9 U 29/07
I-9 U 29/07Obergericht24.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 29/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-24
Aktenzeichen: I-9 U 29/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0924.I9U29.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. August 2006 verkün-dete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstre-ckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in des jeweils zu vollstreckenden Betrages leis-tet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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