Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-25, I-21 U 163/06

I-21 U 163/06Obergericht25.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 163/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-25

Aktenzeichen: I-21 U 163/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0925.I21U163.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.06.2006 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention, die der Streithelfer zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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