VI-2 Kart 1/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-04, VI-2 Kart 1/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-04, VI-2 Kart 1/06 (V)
VI-2 Kart 1/06 (V)Obergericht04.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 1/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-04
Aktenzeichen: VI-2 Kart 1/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1004.VI2KART1.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerden der Betroffenen und der Beteiligten zu 6 und 7 gegen den Be-schluss des Bundeskartellamts vom 13. Januar 2006 (B 8-113/03-1) werden zurück-gewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird für die Betroffene und für die Beteiligten zu 6 und 7 zu-gelassen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens - einschließlich der Gerichtskosten des Verfahrens nach § 65 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB - und die in diesen Verfahren zur zweckentsprechenden Verteidigung notwendigen Kosten des Bundeskartellamts und der Beteiligten zu 1 bis 5 werden der Betroffenen zu vier Siebtel und den Beteiligten zu 6 und zu 7 zu je einem Siebtel auferlegt.
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