IV-2 Ss (OWi) 139/06 - (OWi) 73/07 II•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-05, IV-2 Ss (OWi) 139/06 - (OWi) 73/07 II
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-05, IV-2 Ss (OWi) 139/06 - (OWi) 73/07 II
IV-2 Ss (OWi) 139/06 - (OWi) 73/07 IIObergericht05.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 Ss (OWi) 139/06 - (OWi) 73/07 II — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-05
Aktenzeichen: IV-2 Ss (OWi) 139/06 - (OWi) 73/07 II
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1005.IV2SS.OWI139.06OW.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Straf, - und Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Duisburg zurückver-wiesen.
Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.
Es wird klargestellt, dass der Betroffene der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften schuldig ist [§§ 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, 24 StVG].
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