Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-05, IV-2 Ss (OWi) 139/06 - (OWi) 73/07 II

IV-2 Ss (OWi) 139/06 - (OWi) 73/07 IIObergericht05.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 Ss (OWi) 139/06 - (OWi) 73/07 II — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-05

Aktenzeichen: IV-2 Ss (OWi) 139/06 - (OWi) 73/07 II

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1005.IV2SS.OWI139.06OW.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Straf, - und Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Duisburg zurückver-wiesen.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.

Es wird klargestellt, dass der Betroffene der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften schuldig ist [§§ 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, 24 StVG].

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.