I-9 U 18/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-08, I-9 U 18/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-08, I-9 U 18/07
I-9 U 18/07Obergericht08.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 18/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-08
Aktenzeichen: I-9 U 18/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1008.I9U18.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin gegen das Teilurteil der 5. Kammer für Han-delssachen des Landgerichts Wuppertal vom 16.08.2006 und gegen deren Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 03.01.2007 (15 O 30/05) werden zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zu 1) bis 4) zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.