I-23 U 14/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-09, I-23 U 14/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-09, I-23 U 14/07
I-23 U 14/07Obergericht09.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 14/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-09
Aktenzeichen: I-23 U 14/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1009.I23U14.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers und seines Streithelfers gegen das am 09.01.2007 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Der Streithelfer des Klägers trägt seine außergerichtlichen Kosten der 2. In-stanz selbst.
Die übrigen Kosten des 2. Rechtszuges einschließlich der Kosten des Streithelfers des Beklagten trägt der Kläger.
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