Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-09, I-23 U 14/07

I-23 U 14/07Obergericht09.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 14/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-09

Aktenzeichen: I-23 U 14/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1009.I23U14.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers und seines Streithelfers gegen das am 09.01.2007 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Der Streithelfer des Klägers trägt seine außergerichtlichen Kosten der 2. In-stanz selbst.

Die übrigen Kosten des 2. Rechtszuges einschließlich der Kosten des Streithelfers des Beklagten trägt der Kläger.

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