I-2 U 52/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-11, I-2 U 52/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-11, I-2 U 52/06
I-2 U 52/06Obergericht11.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 52/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-11
Aktenzeichen: I-2 U 52/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1011.I2U52.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. April 2006 verkündete Urteil der 4 b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zu-vor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert beträgt auch für das Berufungsverfahren 1.000.000,-- Euro.
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