Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-11, I-2 U 55/06

I-2 U 55/06Obergericht11.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 55/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-11

Aktenzeichen: I-2 U 55/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1011.I2U55.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. April 2006 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 250.000,-- Euro.

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