Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-15, I-1 U 268/06

I-1 U 268/06Obergericht15.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 268/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-15

Aktenzeichen: I-1 U 268/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1015.I1U268.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im üb-rigen das am 8. November 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte zu 1. (xxx) wird verurteilt, an die Klägerin 3.371,01 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1. verpflichtet ist, der Klägerin darüber hinaus die Aufwendungen zu einem Anteil zu ersetzen, die diese künftig ab dem 01.01.2006 aus Anlass des tödlichen Unfalls des Herrn xxx vom 5. Juli 2004 dessen Witwe zu gewähren hat, soweit diese Aufwendungen jeweils durch auf die Klägerin nach §§ 116, 119 SGB X übergegangenen Schadenser-satzanspruch nach Maßgabe einer Haftung von 30 % gedeckt sind.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen von den Gerichtskosten und den au-ßergerichtlichen Kosten der Klägerin, die Klägerin 72 % und die Beklagte zu 1. 28 %, von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1., die Beklagte zu 1. 56 % und die Klägerin 44 %; die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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