23 U 53/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-19, 23 U 53/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-19, 23 U 53/07
23 U 53/07Obergericht19.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 53/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-19
Aktenzeichen: 23 U 53/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1019.23U53.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt die Berufung des Beklagten gegen das am 19.3.2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO unter gleichzeitiger Berichtigung des Urteilstenors zurückzuweisen.
Der Termin vom 20.11.2007 wird aufgehoben.
Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 06.11.2007 .
I.
Der Tenor des Urteils des Landgerichts ist gemäß § 319 ZPO zu Ziffer 1 insoweit zu berichtigen, dass im Anschluss an den Satz:
„Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.018,40 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2006 zu zahlen.“
eingefügt wird:
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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