VI-3 Kart 16/07 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-24, VI-3 Kart 16/07 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-24, VI-3 Kart 16/07 (V)
VI-3 Kart 16/07 (V)Obergericht24.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 16/07 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-24
Aktenzeichen: VI-3 Kart 16/07 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1024.VI3KART16.07V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Dezember 2007 (Az.: BK9-06/152) aufgehoben.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antrag der Antragstellerin auf Genehmigung der Netzentgelte vom 31.10.2005 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: bis 900.000,00 €
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