I-16 U 160/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-26, I-16 U 160/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-26, I-16 U 160/04
I-16 U 160/04Obergericht26.10.2007
Regest
BGB §§ 665, 670, 675 Zu den Pflichten des EC-Karteninhabers, seine EC-Karte sorgfältig zu verwahren und einen erkannten Verlust umgehend zu melden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 160/04 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-26
Aktenzeichen: I-16 U 160/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1026.I16U160.04.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Leitsätze
BGB §§ 665, 670, 675
Zu den Pflichten des EC-Karteninhabers, seine EC-Karte sorgfältig zu verwahren und einen erkannten Verlust umgehend zu melden.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Oktober 2004 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird in den Fällen 2 (...), 8 (...), 17 (...) und 19 (...) in vollen Umfang sowie im Fall 11 (...) in Höhe von 418,26 € und im Fall 14 (...) in Höhe von 3.000 €, insgesamt mithin in Höhe von 5.434,66 € nebst den insoweit geltend gemachten Zinsen zurückgewie-sen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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