Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-29, I-1 U 2/07

I-1 U 2/07Obergericht29.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 2/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-29

Aktenzeichen: I-1 U 2/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1029.I1U2.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen neuen Wohnwagen des Fabrikats Trigano, Modell Rubis 420, nebst Vorzelt der Marke AKS 1300, Zug um Zug gegen Rückgabe des Wohnwagens der Marke Trigano, Typ Rubis 420, Kraftfahrzeugbrief-Nr.: , Schlüsselnummer , nebst Vorzelt, Marke AKS 1300, zu liefern.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme des Wohnwagens der Marke Trigano, Typ Rubis 420 Kraftfahrzeugbrief-Nr.: , Schlüsselnummer , nebst Vorzelt, Marke AKS 1300, in Verzug befindet.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 45 % und die Kläger zu 55 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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