Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-30, I-20 U 86/07

I-20 U 86/07Obergericht30.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 86/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-30

Aktenzeichen: I-20 U 86/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1030.I20U86.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. April 2007 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, eine Vollstreckung der Klägerin in der Hauptsache durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 15.000,00 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet und eine Vollstreckung des Klägers hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aus dem Urteil beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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