Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-31, I-18 U 51/07

I-18 U 51/07Obergericht31.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 51/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-31

Aktenzeichen: I-18 U 51/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1031.I18U51.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. Januar 2007

verkündete Urteil der 2b Zivilkammer des Landgerichts

Düsseldorf (2b O 161/03) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch

die Nebenintervention veranlassten Kosten trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Be-

trages abwenden, wenn nicht die Beklagte beziehungsweise

die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von

110 % des jeweils von ihnen zu vollstreckenden Betrages leisten.

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