I-18 U 51/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-31, I-18 U 51/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-31, I-18 U 51/07
I-18 U 51/07Obergericht31.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 51/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-31
Aktenzeichen: I-18 U 51/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1031.I18U51.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. Januar 2007
verkündete Urteil der 2b Zivilkammer des Landgerichts
Düsseldorf (2b O 161/03) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch
die Nebenintervention veranlassten Kosten trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Be-
trages abwenden, wenn nicht die Beklagte beziehungsweise
die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von
110 % des jeweils von ihnen zu vollstreckenden Betrages leisten.
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