VII-Verg 24/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-31, VII-Verg 24/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-31, VII-Verg 24/07
VII-Verg 24/07Obergericht31.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 24/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-31
Aktenzeichen: VII-Verg 24/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1031.VII.VERG24.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 28. Juni 2007, VK 10/07, aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Aufhebung der Ausschreibung die Antrag-stellerin in ihren Rechten verletzt. Im Übrigen werden der Nachprü-fungsantrag und die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurück-gewiesen.
Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ha-ben die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zur Hälfte zu tragen. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwen-dungen haben die Antragstellerin und die Antragsgegnerin jeweils selbst zu tragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufge-hoben.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 60.000 € festgesetzt.
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