Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-31, VII-Verg 24/07

VII-Verg 24/07Obergericht31.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 24/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-31

Aktenzeichen: VII-Verg 24/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1031.VII.VERG24.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 28. Juni 2007, VK 10/07, aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Aufhebung der Ausschreibung die Antrag-stellerin in ihren Rechten verletzt. Im Übrigen werden der Nachprü-fungsantrag und die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurück-gewiesen.

Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ha-ben die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zur Hälfte zu tragen. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwen-dungen haben die Antragstellerin und die Antragsgegnerin jeweils selbst zu tragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufge-hoben.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 60.000 € festgesetzt.

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