Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-08, I - 8 U 36/07

I - 8 U 36/07Obergericht08.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 8 U 36/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-08

Aktenzeichen: I - 8 U 36/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1108.I8U36.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 01.02.2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (3 O 323/05) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten zu 2), 3), 4) und 6) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerinnen € 12.860,35 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus € 5.860,35 seit dem 29.06.2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der ehemaligen Beklagten zu 1) und 5) tragen die Klägerinnen in voller Höhe. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerinnen 88 % der Gerichtskosten sowie ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten und 83 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2), 3), 4) und 6); die Beklagten zu 2), 3), 4) und 6) tragen 12 % der Gerichtskosten sowie der außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen und 17 % ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerinnen zu 60 % und die Beklagten zu 2), 3), 4) und 6) zu 40 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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