I-6 U 165/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-15, I-6 U 165/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-15, I-6 U 165/06
I-6 U 165/06Obergericht15.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 165/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-15
Aktenzeichen: I-6 U 165/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1115.I6U165.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 21. Juli 2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilsausspruch zur Widerklage entfällt.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens zu je 1/2.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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