I-15 U 71/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-21, I-15 U 71/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-21, I-15 U 71/07
I-15 U 71/07Obergericht21.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 71/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-21
Aktenzeichen: I-15 U 71/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1121.I15U71.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 04. April 2007 – 4 O 236/06 – wird zurück-gewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die Beklagte oder die Streithelferin vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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