I-18 U 105/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-21, I-18 U 105/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-21, I-18 U 105/07
I-18 U 105/07Obergericht21.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 105/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-21
Aktenzeichen: I-18 U 105/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1121.I18U105.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. Mai 2007 ver-
kündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Land-
gerichts Düsseldorf (31 O 45/06) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Be-
trages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung
Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihr zu vollstreck-
enden Betrages leistet.
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