I-18 U 200/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-21, I-18 U 200/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-21, I-18 U 200/06
I-18 U 200/06Obergericht21.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 200/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-21
Aktenzeichen: I-18 U 200/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1121.I18U200.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. November 2006
verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Land-
gerichts Duisburg (24 O 21/04) teilweise abgeändert und insge-
samt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 144.368,- € nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit dem 18. Dezember 2003 zu zahlen.
Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Be-
trages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung
Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihr zu voll-
streckenden Betrages leistet.
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