Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-21, I-18 U 200/06

I-18 U 200/06Obergericht21.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 200/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-21

Aktenzeichen: I-18 U 200/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1121.I18U200.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. November 2006

verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Land-

gerichts Duisburg (24 O 21/04) teilweise abgeändert und insge-

samt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 144.368,- € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

seit dem 18. Dezember 2003 zu zahlen.

Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Be-

trages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung

Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihr zu voll-

streckenden Betrages leistet.

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