I-3 W 125/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-23, I-3 W 125/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-23, I-3 W 125/07
I-3 W 125/07Obergericht23.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 W 125/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-23
Aktenzeichen: I-3 W 125/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1123.I3W125.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Antragstellerin wird mit Wirkung ab dem 27. Juni 2007 ratenfreie Prozess-kostenhilfe bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte im Beschwerdeverfahren Rechtsanwalt V. aus Düsseldorf beigeordnet.
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