I-22 U 135/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-07, I-22 U 135/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-07, I-22 U 135/07
I-22 U 135/07Obergericht07.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 135/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-07
Aktenzeichen: I-22 U 135/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1207.I22U135.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.6.2007 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.