I-7 U 162/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-07, I-7 U 162/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-07, I-7 U 162/06
I-7 U 162/06Obergericht07.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 162/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-07
Aktenzeichen: I-7 U 162/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1207.I7U162.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Juni 2006 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Kosten abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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