Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-13, I-12 U 39/07

I-12 U 39/07Obergericht13.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 39/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-13

Aktenzeichen: I-12 U 39/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1213.I12U39.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg vom 19.01.2007 teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Klä-ger weitere 1.728 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2006 zu zahlen.

Die Berufung der Beklagten gegen das vorgenannte Urteil wird zurückge-wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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