I-6 U 144/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-13, I-6 U 144/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-13, I-6 U 144/06
I-6 U 144/06Obergericht13.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 144/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-13
Aktenzeichen: I-6 U 144/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1213.I6U144.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. Juli 2006 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klageforderung nicht ab dem 7. Juni 2005, sondern ab dem 8. Juni 2005 zu verzinsen ist.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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