I-1 U 110/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-17, I-1 U 110/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-17, I-1 U 110/07
I-1 U 110/07Obergericht17.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 110/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-17
Aktenzeichen: I-1 U 110/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1217.I1U110.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. April 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückwei-sung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 608,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Mai 2006 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die im ersten Rechtszug angefallenen Kosten werden zu 92 % dem Kläger und zu 8 % den Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen zu 89 % dem Kläger und zu 11 % den Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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