Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-18, I-20 U 125/07

I-20 U 125/07Obergericht18.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 125/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-18

Aktenzeichen: I-20 U 125/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1218.I20U125.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Juni 2007 verkündete Ur-teil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.

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