I-20 U 69/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-18, I-20 U 69/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-18, I-20 U 69/07
I-20 U 69/07Obergericht18.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 69/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-18
Aktenzeichen: I-20 U 69/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1218.I20U69.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. März 2007 verkündete Ur-teil der 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird unter Abwei-sung auch der gegen die Beklagte zu 2. gerichteten Klage zurückge-wiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leisten.
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