I-3 Wx 98/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-19, I-3 Wx 98/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-19, I-3 Wx 98/07
I-3 Wx 98/07Obergericht19.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 98/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-19
Aktenzeichen: I-3 Wx 98/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1219.I3WX98.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels teilweise dahin geändert, dass der Verpflichtungsausspruch hinsichtlich der Beseitigung des WC und des Handwaschbeckens sowie der Unterlassung der Wohnnutzung entfällt.
Die Gerichtskosten des ersten und zweiten Rechtzuges tragen die Beteiligten zu 1 und 2 zu insgesamt 83 %, die Beteiligte zu 3 zu 17%. Die Gerichtskos-ten des dritten Rechtszuges werden den Beteiligten zu 1 und 2 zu insgesamt 78 %, der Beteiligten zu 3 zu 22 % auferlegt.
Außergerichtliche Kosten werden im gesamten Verfahren nicht erstattet.
Wert:
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Instanz: 6.000,- Euro
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Instanz: 4.500,- Euro
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