VI-3 Kart 46/07 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-19, VI-3 Kart 46/07 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-19, VI-3 Kart 46/07 (V)
VI-3 Kart 46/07 (V)Obergericht19.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 46/07 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-19
Aktenzeichen: VI-3 Kart 46/07 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1219.VI3KART46.07V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Der Verweisungsantrag der Beschwerdeführerin wird abgelehnt.
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur – Beschlusskammer 8 - vom 13.02.2007 (Az.: BK 8-05/318) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Kosten der Beschwerdegegnerin zu tragen.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 918.699,54 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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