I-2 U 124/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-20, I-2 U 124/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-20, I-2 U 124/06
I-2 U 124/06Obergericht20.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 124/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-20
Aktenzeichen: I-2 U 124/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1220.I2U124.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. September 2006 verkündete
Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.