Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-20, I-6 U 225/06

I-6 U 225/06Obergericht20.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 225/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-20

Aktenzeichen: I-6 U 225/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1220.I6U225.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. November 2006 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen jeweils erst ab dem 14. März 2006 zu zahlen sind.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages leisten.

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