Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-21, I-16 U 227/06

I-16 U 227/06Obergericht21.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 227/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-21

Aktenzeichen: I-16 U 227/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1221.I16U227.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13. September 2006 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

Die Revision wird zugelassen.

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