I-21 U 41/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-28, I-21 U 41/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-28, I-21 U 41/07
I-21 U 41/07Obergericht28.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 41/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-28
Aktenzeichen: I-21 U 41/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1228.I21U41.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.03.2007 verkün-dete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (Az. 17 O 28/06) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leis-tet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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