VII-Verg 21/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-28, VII-Verg 21/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-28, VII-Verg 21/07
VII-Verg 21/07Obergericht28.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 21/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-28
Aktenzeichen: VII-Verg 21/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1228.VII.VERG21.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Nachdem sie den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat, wer-den der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens der Vergabe-kammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
Die ihnen im Verfahren der Vergabekammer entstandenen Auf-wendungen haben die Verfahrensbeteiligten selbst zu tragen.
Die Beigeladenen zu 2 und 3 haben auch die ihnen im Beschwer-deverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tra-gen.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 14.700.000 EUR
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