I-21 U 252/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-08, I-21 U 252/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-08, I-21 U 252/06
I-21 U 252/06Obergericht08.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 252/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-08
Aktenzeichen: I-21 U 252/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0108.I21U252.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.11.2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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