I-21 U 22/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-09, I-21 U 22/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-09, I-21 U 22/07
I-21 U 22/07Obergericht09.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 22/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-09
Aktenzeichen: I-21 U 22/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0109.I21U22.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.01.2007 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal unter Zurückwei-sung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 69.392,93 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2002 zu zahlen.
Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszugs werden der Klägerin zu 5 % und dem Be-klagten zu 95 % auferlegt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags
abwenden, wenn nicht die gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit
in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.