Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-15, I-20 U 108/07

I-20 U 108/07Obergericht15.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 108/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-15

Aktenzeichen: I-20 U 108/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0115.I20U108.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 1. Juni 2007 verkünde-te Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ord-nungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,

bei Verkäufen von Telefonartikeln jeglicher Art über das Internet an Verbraucher die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprü-che auf weniger als 1 Jahr abzukürzen beziehungsweise auszu-schließen.

Im übrigen verbleibt es bei der Abweisung der Klage, insoweit wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens hat der Beklagte die der ersten Instanz und die Klägerin die des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Voll-streckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwen-den, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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