I-24 W 109/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-16, I-24 W 109/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-16, I-24 W 109/07
I-24 W 109/07Obergericht16.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 109/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-16
Aktenzeichen: I-24 W 109/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0116.I24W109.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die gegen das Verfahren des Landgerichts -Einzelrichterin- gerichtete Untätig-keitsbeschwerde der Beklagten vom 11. Dezember 2007 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Beschwerdewert: bis 600 EUR
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