Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-22, I-21 U 278/06

I-21 U 278/06Obergericht22.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 278/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-22

Aktenzeichen: I-21 U 278/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0122.I21U278.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.11.2006 ver-kündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal- Einzelrichter - (Az. 2 O 46/01) wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur-teils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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