Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-29, I-21 U 21/07

I-21 U 21/07Obergericht29.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 21/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-29

Aktenzeichen: I-21 U 21/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0129.I21U21.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.01.2007 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewie-sen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.