I-23 U 64/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-29, I-23 U 64/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-29, I-23 U 64/07
I-23 U 64/07Obergericht29.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 64/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-29
Aktenzeichen: I-23 U 64/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0129.I23U64.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 17.4.2007 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Zurückweisung eines Teils des Zinsantrags der Klägerin wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 16.048,95 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.1.2006 zu zahlen.
Der Feststellungsantrag der Klägerin wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des 1. Rechtszuges fallen zu 43 % der Beklagten und zu 57 % der Klägerin zur Last.
Die Kosten des 2. Rechtszuges fallen zu 45 % der Beklagten und zu 55 % der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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