VI-U (Kart) 28/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-30, VI-U (Kart) 28/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-30, VI-U (Kart) 28/07
VI-U (Kart) 28/07Obergericht30.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 28/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-30
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 28/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0130.VI.U.KART28.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Das am 12.09.2007 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln ist wirkungslos.
Die Gerichtskosten erster Instanz haben die Verfügungsklägerin und die Ver-fügungsbeklagte zu 2) jeweils zur Hälfte zu tragen. Der Verfügungsklägerin fallen außerdem die außergerichtlichen Kosten der Verfügungsbeklagten zu 1) zur Last. Die Verfügungsbeklagte zu 2) trägt die Kosten des Berufungsverfah-rens sowie die Hälfte der erstinstanzlichen außergerichtlichen Kosten der Ver-fügungsklägerin.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 40.000 € festgesetzt.
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